Informationen

Zielgruppe

Wir bieten Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger, psychischer und/oder körperlicher Behinderung, die volljährig sind und im Sinne des § 53 SGB XII unter einer wesentlichen Behinderung leiden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss eine Behinderung bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Das Einzugsgebiet der Klienten umfasst das links- und das rechtsrheinische Köln sowie Bergisch Gladbach.

Beantragung

Zunächst wird geklärt, inwiefern das Ambulant Betreute Wohnen die richtige Hilfe für die betroffene Person darstellt. Des Weiteren werden Fragen zum Leistungsangebot, zur Antragstellung und zur Finanzierung geklärt.

Wenn daraufhin Ambulante Betreuung gewünscht wird,  erarbeiten wir mit dem zukünftigen Klienten zusammen einen Hilfeplan.  In diesem werden Ziele, Wünsche und Formen der Unterstützung geklärt und analysiert. Anhand dieses Hilfeplans wird ein bestimmtes Kostenkontingent bzw. Betreuungskontingent durch den LVR gewährt.

Finanzierung

Erhält der Klient Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung, trägt der LVR die Kosten des Ambulanten Betreuten Wohnens. Übersteigt das Einkommen des Klienten jedoch die für ihn geltende Einkommensgrenze, muss er sich an den Kosten beteiligen. Je nach finanzieller Lage kann das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens auch durch eigene Kostenübernahme wahrgenommen werden.

Bei anstehenden Fragen und der Antragsstellung stehen wir natürlich gerne und jederzeit zur Verfügung!

Und: sollte im Verlauf des Ambulant Betreuten Wohnens für den Klienten klar werden, dass diese Art der Unterstützung nicht die gewünschten Ziele erreicht oder nicht die richtige Art der Hilfe darstellt, kann das Ambulant Betreute Wohnen jederzeit gekündigt werden.

 

Bei Fragen aller Art stehen wir auch in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.